Glücksmomente Prignitz

Beratung - Betreuung - Entlastung - Versorgung

Fahrdienst

Wir stehen ihnen mit unserem Fahrdienst zur Verfügung, um Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen, stationären Aufenthalten oder regelmäßigen Dialyse-Behandlungen durchzuführen.

Auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können mit unserem Fahrdienst fahren. Hierbei werden sie durch unsere qualifzierten Betreuungskräfte begleitet und sicher ans Ziel gebracht, indem sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Die Krankenkassen bieten an, die Kosten des Transports ganz oder teilweise zu übernehmen. Hierfür stellen die behandelnden Ärzte die Verordnung einer Krankenbeförderung, auch Transportschein genannt, aus.

Die Gründe für solche Verordnungen können unterschiedlich sein:

  • bei einer stationären Behandlung, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt
  • bei ambulant behandelten Patienten, die einen hohen Pflegebedarf haben oder sehr schwer erkrankt sind
  • bei hochfrequenten Behandlungen über längere Zeit (z. B. Dialysebehandlungen, Strahlentherapien, Chemotherapien oder dergleichen)

Es gibt weit mehr Gründe, die für die Verordnung einer Krankenbeförderung sprechen. Bitte sprechen sie uns bei Bedarf an und wir unterstützen sie bei der Beantragung bei ihrer Krankenkasse.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen genehmigungsfrei. Voraussetzung hierfür ist der Pflegegrad 3 (oder höher) oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blind) oder "H" (Hilflosigkeit).


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