Glücksmomente Prignitz

Beratung - Betreuung - Entlastung - Versorgung

Stundenweise Verhinderungspflege

Für die Betreuung unserer Patienten im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege arbeiten wir eng mit unserem "Betreuungsdienst Glücksmomente" (ehemals "Ambulante Verhinderungspflege Sylvia Steuer") zusammen.

Dieser bietet ihnen ein umfassendes Angebot an individueller Betreuung und ist Anbieter für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen (gem. §45b SGB XI).

Unsere Mitarbeiter stehen im engen, persönlichen Kontakt mit ihnen und passen die Einsätze flexibel auf ihre Bedürfnisse an.


Gerne vermitteln wir ihre Anfragen und leiten diese entsprechend weiter.


 

Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch darauf?
            
Die Verhinderungspflege ist im §39 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI geregelt; die Finanzierung erfolgt durch die Pflegekasse. Grundvoraussetzung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist, dass der Pflegebedürftige seit 6 Monaten mindestens einen Pflegegrad 2 besitzt.
            
Durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz erhält der Berechtigte zusätzlich zum Pflegegeld 1.612 € im Jahr für Verhinderungspflege. Darüber hinaus kann der Leistungsbetrag jährlich um bis zu 806€ Kurzzeitpflege erhöht werden. Damit kann die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr, oder – je nach Bedarf - auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
            
Zudem ist es möglich die Betreuung im Rahmen des §45 SGB XI durch niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote mit bis zu 125 € pro Monat zu erweitern. Als durch das Land Brandenburg zugelassener Anbieter können wir ihnen somit weitere Unterstützung im Alltag anbieten.
            
Wenn Sie einen lieben Angehörigen pflegen und für einige Stunden am Tag Unterstützung brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Hierfür gibt es genug Gründe, sei es die eigene Berufstätigkeit, eine eigene Erkrankung oder notwendige Unterstützung für Einkäufe, Arzt-, Bank- oder Apothekenbesuche.
            
Unser Anliegen besteht darin, einen Beitrag zu leisten, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in den eigenen vier Wänden zu erhalten und die Angehörigen entsprechend zu entlasten.
            
Der Einsatz kann entweder kurzfristig nach telefonischer Absprache oder regelmäßig an bestimmten Tagen erfolgen. Wir richten uns gerne nach Ihren Wünschen.


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